1. Widerrufsrecht ohne Vertragsstrafe - Der Kunde hat das Recht, bis zu 40 Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum vom Vertrag zurückzutreten, ohne eine Vertragsstrafe zu zahlen, außer in Fällen höherer Gewalt, in denen ein Gutschein ausgestellt wird. Die Struktur muss die erhaltene Anzahlung abzüglich 30,00 € für die Sekretariatskosten zurückerstatten. Ein Widerruf mit nachgewiesenen Gründen muss innerhalb dieser Frist per Fax oder E-Mail mitgeteilt werden.
2. Nichterfüllung durch den Kunden - Falls die Rücknahme der Struktur nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist und bis zu 20 Tage vor dem voraussichtlichen Ankunftsdatum mitgeteilt wird, hat die Struktur das Recht, die Kaution zurückzuhalten, die kann bei einer zukünftigen Reservierung innerhalb des Jahres wiederverwendet werden, falls das Zimmer erneut vermietet wird; Bis zu 7 Tage vor dem voraussichtlichen Ankunftsdatum hat die Struktur Anspruch auf Zahlung von 30% des vereinbarten Betrags für den gesamten Aufenthalt, vorbehaltlich eines größeren Schadens. Im Falle eines Rücktritts, der mehr als 7 Tage vor dem voraussichtlichen Ankunftsdatum mitgeteilt wurde, oder bei Nichterscheinen hat die Struktur Anspruch auf die Zahlung von 70%, die für den gesamten Aufenthalt vereinbart wurden, vorbehaltlich eines größeren Schadens. Bei vorzeitiger Abreise hat die Unterkunft Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Betrags für den gesamten Aufenthalt, vorbehaltlich eines größeren Schadens.
3. Nichterfüllung der Struktur - Falls die bestätigten Beherbergungsleistungen nicht erbracht werden können, muss die Struktur unbeschadet eines größeren Schadens die doppelte Anzahlung zurückerstatten, wenn der Kunde nicht damit einverstanden ist, in eine benachbarte Beherbergungsstruktur umgesiedelt zu werden der gleichen oder höheren Kategorie. Im Falle eines Umzugs werden die Kosten für die Übertragung auf eine andere Struktur und etwaige Preisunterschiede derselben von der Struktur getragen, die die bestätigten Dienstleistungen nicht erbringen kann.
4. Ankunfts- und Abfahrtszeit - Das Zimmer wird dem Kunden am Tag der Ankunft ab 14.00 Uhr zur Verfügung gestellt und muss vom Kunden bis spätestens 10.00 Uhr für die Zimmer am Abreisetag geräumt werden. Wenn die Verfügbarkeit von Zimmern vor der geplanten Zeit am Tag der Ankunft oder nach der geplanten Zeit am Tag der Abreise angefordert wird, kann die Struktur eine zusätzliche Zahlung verlangen.
5. Schlichtung - Alle Streitigkeiten in Bezug auf diesen Vertrag oder damit verbundene Streitigkeiten - einschließlich Streitigkeiten im Zusammenhang mit seiner Auslegung, Gültigkeit, Ausführung und Beilegung - werden gemäß dem in der Satzung vorgesehenen Verfahren - Regeln der Schiedsgerichts- und Schlichtungskammer - einer Schlichtung unterzogen von Grosseto. Die Schlichtung wird von einem unabhängigen Schlichter durchgeführt, der gemäß den oben genannten Statuten und Vorschriften ernannt wird. Die Parteien verpflichten sich, vor Einleitung eines Gerichts- oder Schiedsverfahrens auf eine Schlichtung zurückzugreifen, unabhängig vom Wert des Rechtsstreits.
Obwohl nicht ausdrücklich vereinbart, unterliegt dieser Vertrag den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Verträge im Allgemeinen.
1. Nichterfüllung der Struktur - Falls die bestätigten Beherbergungsleistungen nicht erbracht werden können, muss die Struktur unbeschadet eines größeren Schadens die doppelte Anzahlung zurückerstatten, wenn der Kunde nicht damit einverstanden ist, in eine benachbarte Beherbergungsstruktur umgesiedelt zu werden der gleichen oder höheren Kategorie. Im Falle eines Umzugs werden die Kosten für die Übertragung auf eine andere Struktur und etwaige Preisunterschiede derselben von der Struktur getragen, die die bestätigten Dienstleistungen nicht erbringen kann.
2. Ankunfts- und Abfahrtszeit - Das Zimmer wird dem Kunden am Tag der Ankunft ab 14.00 Uhr zur Verfügung gestellt und muss vom Kunden bis spätestens 10.00 Uhr für die Zimmer am Abreisetag geräumt werden. Wenn die Verfügbarkeit von Zimmern vor der geplanten Zeit am Tag der Ankunft oder nach der geplanten Zeit am Tag der Abreise angefordert wird, kann die Struktur eine zusätzliche Zahlung verlangen.
3. Schlichtung - Alle Streitigkeiten in Bezug auf diesen Vertrag oder damit verbundene Streitigkeiten - einschließlich Streitigkeiten im Zusammenhang mit seiner Auslegung, Gültigkeit, Ausführung und Beilegung - werden gemäß dem in der Satzung vorgesehenen Verfahren - Regeln der Schiedsgerichts- und Schlichtungskammer - einer Schlichtung unterzogen von Grosseto. Die Schlichtung wird von einem unabhängigen Schlichter durchgeführt, der gemäß den oben genannten Statuten und Vorschriften ernannt wird. Die Parteien verpflichten sich, vor Einleitung eines Gerichts- oder Schiedsverfahrens auf eine Schlichtung zurückzugreifen, unabhängig vom Wert des Rechtsstreits.
Obwohl nicht ausdrücklich vereinbart, unterliegt dieser Vertrag den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Verträge im Allgemeinen.
Hotel Parrini S.r.l.
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